• Ihr zuverlässiges KFZ-Sachverständigenbüro in Bad Kissingen und Bad Neustadt
  • info@kfz-sv-vogler.de

Tel.: 0971 / 1080

Bad Kissingen

Kurhausstr. 47

Tel.: 09771 / 3620

Bad Neustadt

Schweinfurter Str. 28

Warum brauche ich ein Gutachten?

Bedenken Sie, dass Sie den Ihnen entstandenen Schaden gegenüber dem Verursacher nachweisen müssen.

Beauftragen Sie einen qualifizierten und unabhängigen Kfz.-Sachverständigen, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners mit oder ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Auch Aufforderungen der gegnerischen Versicherung zum Verzicht auf einen Sachverständigen wirken sich nicht selten nachteilig für Sie als Geschädigten aus. Zudem kann die gegnerische Versicherung nicht auf ein Recht verzichten, das nur Ihnen als Geschädigtem zusteht.

Die Kosten für den Kfz.-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger wegen der Reparaturdurchführung gibt. Auch evtl. Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung - z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden - können durch ein Gutachten entkräftet werden. Ein Kostenvoranschlag ist zur Beweissicherung meist nicht ausreichend.

Die Höhe einer evtl. Wertminderung kann in der Regel erst durch ein Gutachten ermittelt werden. Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf die Ihnen zustehende Wertminderung oder überlassen es der gegnerischen Versicherung oder dem versicherungseingenen Sachverständigen diesen Betrag zu ermitteln. Es liegt auf der Hand, dass man die Ermittlung der Wertminderung nich demjenigen überlassen sollte, der diese letztendlich auch bezahlen muss.

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sogenannte "Partnerwerkstätten" oder "Vertrauensbetriebe" sind Partner der schadenregulierenden Versicherung und nicht Ihr Partner.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers. Bei Streitigkeiten zum Schadenhergang und bei Körperverletztungen empfiehlt sich immer die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen - insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet - letztlich zu Ihrem Nachteil.

Style Switcher
Layout Style
Predefined Colors
Background Image